Bei Buchungen ab dem 01.07.2018 bei einem gewerblichen Anbieter gilt: das
Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Storniert der Urlauber die
Ferienwohnung aus persönlichen Gründen, steht ihm kein gesetzliches
Rücktrittsrecht zur Verfügung. Eine Stornierungsmöglichkeit ist also nicht
vorgesehen. § 537 Absatz 1 Satz 1 BGB regelt, dass ein Mieter, der selbst für
den Nichtantritt der Reise verantwortlich ist, nicht von der Zahlung der
vereinbarten Miete befreit wird. Eine Reduzierung des Mietpreises ergibt sich
allerdings aus § 537 Absatz 1 Satz 2. Der Vermieter muss sich hiernach ersparte
Aufwendungen anrechnen lassen. Diese betragen in der Regel 5 bis 10 Prozent